Der in Bauverträgen festgelegte Schallschutz wird seit langem nicht mehr als ausreichend empfunden. Obwohl Bauherren und Hauskäufer Anspruch auf besseren Lärmschutz haben, müssen sie sich selbstständig erkundigen wie der Schallschutz am eigenen Objekt optimiert werden kann. Hier sind einige Tipps zur Geräuschminderung.
Bauherren steht besserer Lärmschutz zu, als bisher vorgeschrieben ist
Laut dem Verbund Privater Bauherren (VPB) wird beim Hausbau noch immer der Schallschutz nach den Mindestanforderungen der DIN 4109 bemessen und so auch in Bauverträgen festgehalten. Allerdings wird dieses Mindestmaß schon seit langer Zeit als nicht ausreichend empfunden, wie eine gerichtliche Entscheidung nun bestätigte.
Zwar haben Bauherren und Hauskäufer ein Anrecht auf besseren Schallschutz, müssen sich allerdings noch immer selbst an den Bausachverständigen wenden. Er ist zu fragen, wie der Lärmschutz am eigenen Heim verbessert werden kann. Im Zuge dessen sollte auch gleich geklärt werden, wie die zusätzlichen Maßnahmen im Vertrag festzuhalten sind, um am Ende als Bauherr nicht im Nachteil zu sein.
Das können Eigenheimbewohner selbst zum Schallschutz beitragen
Der VPB rät zu folgenden Maßnahmen, die auch ohne größere Baumaßnahmen dabei helfen den Lärm im Haus zu reduzieren.
- Elastischer Bodenbelag auf schwimmendem Estrich (Estrichleger) dient der Verbesserung der Trittschalldämmung.
- Massive Türen sind wahre Schallschlucker.
- Schallschutzfenster sind eine gute Investition. Allerdings müssen auch Rollläden und Kästen entsprechend abgedichtet sein.
- Wasserrohre werden im Idealfall ummantelt, um auch diese Geräuschquelle zu minimieren.
- Der Einsatz von großflächigen Vorhängen, Teppichböden und Polstermöbel trägt zusätzlich zu einem wahrnehmbaren Schallschutz bei.