Am 01. Januar 2018 tritt das Gesetz zum neu beschlossenen Bauvertragsrecht in Kraft. Dieses soll privaten Bauherren mehr Sicherheit und Transparenz bezüglich des Bauvertrages garantieren.

Verbraucherrechte werden gestärkt

Durch das final beschlossene Bauvertragsrecht sollen vor allem die Verbraucherrechte privater Bauherren gestärkt werden. Demnach steht es diesen ab Januar 2018 zu, abgeschlossene Verbraucherbauverträge innerhalb von 14 Tagen zu widerrufen und zu annullieren. Übereilte oder fehlerhafte Entscheidungen können somit rückgängig gemacht werden.

Transparente Vertragsinhalte

Das überarbeitete Bauvertragsrecht soll dazu beitragen, einen Interessenausgleich auf der Baustelle zu fördern. Mit der verbindlichen Angabe des Fertigstellungstermins seitens des Hausanbieters und einer detaillierten Baubeschreibung soll mehr Transparenz gegenüber dem Bauherren geschaffen werden.

(Bildmaterial © Unsplash - pixabay.com) 14.04.2017 |