Baukindergeld Sehr viele deutsche Familien wünschen sich ein eigenes Zuhause für die ganze Familie. Allerdings lässt sich dieser Wunsch gerade mit einem oder mehreren Kindern finanziell nur schwer realisieren. Mithilfe des sogenannten Baukindergeldes kann es gelingen, von staatlicher Hilfe zu profitieren und den Bau des Eigenheims umzusetzen.

Baukindergeld - Was ist das überhaupt?

Beim Baukindergeld handelt es sich um eine staatliche Förderung für Familien, die eine eigene Immobilie kaufen oder bauen möchten. Seit dem Jahr 2018 sollen Menschen mit Familie das Geld vom Staat als Rücklage nutzen oder das Darlehen für ein Eigenheim einfacher und schneller zurückzahlen. Dieser spezielle Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden und wird vom Bundesministerium des Inneren für Bau und Heimat verwaltet.

Mit dieser Förderung dürfen Sie rechnen

Pro Kalenderjahr erhalten Familien mit Kind einen Betrag von 1.200 Euro. Haben Sie mehrere Kinder, wird dieser Betrag mit der Anzahlt der Kinder multipliziert. Die Förderung erfolgt über einen maximalen Zeitraum von zehn Jahren. Beispiel: Haben Sie zwei Kinder, so erhalten Sie vom Staat einen Gesamtbetrag von 24.000 Euro über einen Zeitraum von zehn Jahren. Weitere Beispiele zur Förderhöhe finden Sie zum Beispiel hier. Das Baukindergeld erhalten Sie allerdings nur so lange, wie ein Anspruch auf Kindergeld besteht. Wenn das Kind 25 Jahre alt wird, erlischt der Anspruch auf das Baukindergeld automatisch.

So unterstützt das Baukindergeld bei einem Hausbau

Speziell dann, wenn Sie ein eigenes Haus bauen möchten, ist das Baukindergeld eine gern gesehene finanzielle Unterstützung. Sie können das Geld dazu verwenden, um einen Teil der regelmäßig anfallenden Raten zurückzuzahlen. Alternativ hierzu werden laufende Kosten, wie zum Beispiel die Kosten für die Instandhaltung des Hauses oder die anfallenden Nebenkosten, davon bezahlt.
Direkt in den Bau können Sie den Betrag nur indirekt einfließen lassen. Da Sie mit der regelmäßigen Zahlung rechnen können, erleichtert das Baukindergeld die Kalkulation für die Zukunft, unterstützt allerdings nicht bei den initial anfallenden Kosten. Denken Sie immer daran, dass der Gesamtbetrag über einen langen Zeitraum von zehn Jahren ausgezahlt wird - nicht sofort!



Diese Voraussetzungen müssen Sie unbedingt beachten

Wenn Sie das Baukindergeld beantragen möchten, dann sollten Sie mindestens ein Kind im Alter von unter 18 Jahren haben. Dieses muss in Ihrem Haushalt leben und es muss offiziell ein Anspruch auf Kindergeld bestehen. Zudem muss die Baugenehmigung nach dem 01. Januar 2018 ausgestellt worden sein. Wenn es sich um einen Kauf handelt, sollte der Kaufvertrag auf dieses Datum oder einen späteren Tag datiert sein.

Zusätzlich gilt: Die gebaute oder gekaufte Immobilie befindet sich in Deutschland und Sie bewohnen die Immobilie selbst mit Ihrer Familie. Sie dürfen zudem keine weiteren Immobilien kaufen, bauen oder bereits besitzen - ansonsten erlischt der Anspruch auf Baukindergeld. Sobald Sie aus der durch den Staat mitfinanzierten Immobilie ausziehen, haben Sie keinen Anspruch mehr auf die Auszahlung des Baukindergeldes. Der Familienstatus muss außerdem zwingend dem einer Familie entsprechen. Paare ohne Kinder haben auch dann kein Anrecht auf die Auszahlung, wenn sie verheiratet sind. Unverheiratete Paare mit einem oder mehreren Kindern haben hingegen einen Anspruch; gleiches gilt für alleinerziehende Bauherren oder Käufer.

Auch das eigene Einkommen hat einen Einfluss darauf, ob Sie durch das Baukindergeld gefördert werden oder nicht. Insgesamt darf das zu versteuernde Einkommen eine Summe von 75.000 Euro nicht übersteigen. Zusätzliche zu diesem Einkommen werden 15.000 Euro für jedes Kind gewährt. Das bedeutet konkret, dass Sie zum Beispiel mit einem Kind 90.000 Euro im Jahr verdienen dürfen; mit zwei Kindern 105.000 Euro usw. Beachten Sie jedoch, dass sich die Einkommensgrenze aus den Einkommen beider Partner zusammensetzt. Außerdem gehören auch Einnahmen aus Elterngeld, Tantiemen oder Arbeitslosengeld zum jährlichen Einkommen mit dazu.

So erfolgt die Auszahlung

Wenn die zuständige Bank (KfW) Ihren Antrag auf das Baukindergeld geprüft hat, wird sofort die erste fällige Rate auf Ihr angegebenes Bankkonto überwiesen. Zukünftige findet die Auszahlung einmal jährlich ohne die explizite Aufforderung statt. Die Auszahlung findet immer im selben Monat statt, in welchem auch die erstmalige Auszahlung stattgefunden hat. Beachten Sie allerdings, dass zwischen dem Antrag auf Baukindergeld und der Auszahlung der ersten Zuschussrate einige Zeit vergehen kann. Gerade in der aktuellen Anlaufphase kann es durchaus zu Verzögerungen seitens der KfW kommen.
Wenn Sie Anspruch auf das Baukindergeld haben, sollten Sie dieses in jedem Fall zeitnah beantragen. Ansonsten würde Sie auf eine nennenswerte Summe verzichten, die Ihnen den Hausbau und die weitere Finanzierung maßgeblich erleichtern kann. 01.04.2019 | HausXXL