Neben der Größe der Wohnfläche geht es bei der Grundrissgestaltung in Egenregie vor allem um Flexibilität und eine optimale Raumaufteilung. Aus diesem Grund sollte der Grundriss beim Hausbau gut geplant sein, damit das Haus später auch den eigenen Wohnbedürfnissen entspricht.
Wie ermittelt man den eigenen Wohnraumbedarf?
In erster Linie geht es bei der Gestaltung der eigenen vier Wände zunächst um die Ermittlung des Wohnraumbedarfs. Dabei liegt ein typisches Einfamilienhaus in Deutschland zwischen 100 und 140 m² Wohnfläche. Gleichwohl ob es sich um ein Bungalow oder ein Blockhaus handelt, eine optimale Raumplanung ist unabhängig vom Haustyp. Dennoch sollte das Haus nicht zu groß geplant sein, um finanzielle Mittel nicht unnötig zu verschwenden.
Bei der eigenen Grundrissgestaltung sollte man auch beachten, dass bereits das Grundstück die Grundrissplanung bestimmt. Denn dieses beeinflusst maßgeblich die Form und Größe des Hauses.
Bei der Bedarfsermittlung des Wohnraumes ist meist ein Architekt behilflich. Dabei sollten Sie jedoch vorab definieren können, welche Funktion Ihr Haus erfüllen soll. Denn nur im konstruktiven Dialog mit einem Bauplaner ist eine maßgenschneiderte Lösung möglich, die sowohl den finanziellen Spielraum als auch die eigenen Wünsche berücksichtigt. Aus diesem Grund sollten Sie sich zunächst folgende Fragen stellen:
- Wie viele Räume soll das Haus haben?
- Benötigen Sie ein Gästezimmer?
- Ist ein Gäste-WC vorgesehen?
- Wie viele Badezimmer sollen vorhanden sein?
- Ist eine Sauna geplant?
- Wird ein Hauswirtschaftsraum benötigt?
- Sollen Hobbyräume geschaffen werden?
- Sollen sich die Räume auf einer Ebene befinden oder auf mehreren Etagen verteilt sein?
- Wie viele Kinderzimmer werden benötigt?
Als ungefähre Faustregel bietet es sich an, bei der Grundrissplanung auf gewisse Mindestgrößen der einzelnen Räume zu achten, damit es später nicht zu eng wird. Annähernd gleichgroße Räume eignen sich zudem für eine spätere Umnutzung, beispielsweise wenn die Kinder ausziehen.
Raum | Mindestgröße |
Wohn- und Essbereich | 30 bis 40 Quadratmeter |
Küche | 10 Quadratmeter |
Bad | 6 bis 12 Quadratmeter |
Kinderzimmer | 15 bis 20 Quadratmeter |
Gewohnheiten und Wünsche bei der Grundrissplanung berücksichtigen
In jedem Fall sollte man vermeiden, dass Haus nur dem äußerlichen Erscheinungsbild nach zu planen. Viel wichtiger sind Gewohnheiten und Tagesabläufe bei der eigenen Grundrissplanung zu berücksichtigen. Ein Blick auf die aktuelle Wohnsituation kann hierbei viele Ansatzpunkte liefern.
Ansätze zur eigenen Grundrissplanung:
Aktuelle Wohnsituation | Typische Tagesabläufe | Gewohnheiten |
Was funktioniert im aktuellen Wohnraum gut und wo sind Verbesserungen nötig? | Wann wird welcher Raum wie lange genutzt? Wird das gemeinsame Essen lieber bei Sonnenaufgang oder Sonnenuntergang bevorzugt? |
Sind oft Gäste zu Besuch? Benötigt das Hobby eventuell einen zusätzlichen Raum? Bevorzugen im Wohnbereich eine ruhige Leseecke oder ein Entertainmentsystem? |
Wie wird die Wohnfläche berechnet?
Bisher gibt es in Deutschland noch keine einheitliche Definition zur Wohnflächenberechnung. Jedoch gibt es verschiedene Verordnungen, nach denen die Wohnfläche berechnet wird. Aus diesem Grund sollte bei der Berechnung der Wohnfläche darauf geachtet werden, welche Berechnungsvorschrift zu Grunde gelegt wird. So kann die Berechnung der Wohnfläche nach folgenden Verordnungen erfolgen:
- II. Berechnungsverordnung (II. BV)
- Wohnflächenverordnung (WoFIV)
- DIN 277 – Grundflächen und Rauminhalte von Bauwerken im Hochbau. Teil 1 und 2
Aus den einzelnen Verordnungen ergeben sich unterschiedliche prozentuale Anrechnungen einzelner Raumteile in Bezug zur gesamten Wohnfläche:
Raumteile | DIN 277 | II. Berechnungsverordnung | Wohnflächenverordnung |
Räume mit einer Mindesthöhe von 2 Meter | 100 Prozent | 100 Prozent | 100 Prozent |
Räume mit einer Mindesthöhe von 1 Meter | 100 Prozent | 50 Prozent | 50 Prozent |
Wintergarten allseits umschlossen und nicht ausreichend beheizbar | 100 Prozent | 50 Prozent | 50 Prozent |
Wintergarten allseits umschlossen, ausreichend beheizbar | 100 Prozent | Nicht geregelt | Nicht geregelt |
Balkone, Terrassen | 100 Prozent | Bis zu 50 Prozent | 25-50 Prozent |
Dachgärten | 100 Prozent | Bis zu 50 Prozent | 25-50 Prozent |
Flächenanteile unter Treppenläufen | 100 Prozent | Bei mindestens 2 Meter Höhe 100 Prozent, ansonsten nicht anrechenbar | Nicht geregelt |
Wieviel Grundstücksfläche kann das Haus maximal einnehmen?
In der Regel ist die Grundflächenberechnung im entsprechenden Bebauungsplan vorgegeben, ebenso wie die sogenannte Geschossflächenzahl (GFZ) und Grundflächenzahl (GRZ). Auch die maximale Anzahl der Vollgeschosse ist hier festgelegt.
Bebauungsplan Beispiel:
- Grundfläche Grundstück: 450 m²
- Geschossflächenanzahl (GFZ): 0,4
- Grundflächenzahl (GRZ): 0,2
- Maximale Anzahl der Vollgeschosse: 2
Im oben genannten Beispiel errechnet sich die maximal mögliche Fläche, die dann vom Hausanbieter bebaut werden darf, wie folgt:
450 m² x 0,2(GRZ) = 90m²
Die sogenannte Bruttogrundfläche (BGF), die insgesamt errichtet werden darf, ergibt sich aus der Geschossflächenanzahl und der Grundstücksgröße. In dem genannten Beispiel errechnet sich die BGF folgendermaßen:
450 m² x 0,4(GFZ) = 180 m²
Demnach darf in dem vorliegenden Beispiel ein Haus mit der maximalen Bruttogrundfläche von 180 m² auf 90m² des Grundstückes mit maximal 2 Geschossen errichtet werden. Bei der späteren Baukostenberechnung (zum Baukostenrechner) bezieht sich die BGF jedoch auf alle Geschosse, das heißt auch auf Keller- und Dachgeschoss.