Die Wohngebäudeversicherung schützt Eigenheimbesitzer vor Schäden durch Feuer, Hagel, Sturm sowie Leitungswasser. Dabei können die Schäden zum Teil erhebliche Kosten verursachen und die wirtschaftliche Grundlage der Hausbesitzer gefährden. Aus diesem Grund empfiehlt sich beim Hausbau der Abschluss einer Wohngebäudeversicherung.
Welche Risiken können in einer Gebäudeversicherung versichert werden?
Wer im Besitz von Wohneigentum ist, sollte in jedem Fall eine Wohngebäudeversicherung abschließen. Als Standard sind in der Wohngebäudeversicherung folgende Risiken abgesichert:
- Feuer
- Leitungswasser
- Hagel
- Sturm (ab Windstärke 8)
- Einbruchdiebstahl
Hausbesitzer können zudem mit einer entsprechenden Deckungserweiterung auch Elementarschäden mit absichern. Dazu gehören beispielsweise Erdbeben, Lawinen und Überschwemmung. Zusätzlich können auch weitere Risiken bei Bedarf und finanziellem Spielraum versichert werden, so auch Schäden durch Vandalismus.
Wohngebäudeversicherung Standardabsicherung |
Deckungserweiterung/ Elementarschadenversicherung |
Leitungswasser | Erdbeben |
Feuer | Lawinen |
Hagel | Überschwemmung |
Sturm ab Windstärke 8 | Vandalismus |
Schäden durch Einbruch | Starke Regenfälle |
Blitzschlag | |
Überspannungsschäden |
Was ist bei einer Wohngebäudeversicherung nicht versichert?
Eine Wohngebäudeversicherung deckt keine vorsätzlichen Schäden durch den Versicherungsnehmer ab, die grob oder fahrlässig begangen wurden. Jedoch ist es bei einigen Versicherern möglich, auch Schäden abzusichern, die durch grobe Fahrlässigkeit hervorgerufen wurden. Schäden am Inventar und allen beweglichen Gegenständen sind in der Gebäudeversicherung ebenfalls nicht mitversichert. Diese werden, ebenso wie Schäden durch Diebstahl, in der Hausratversicherung abgesichert. Welche konkreten Risiken von der Wohngebäudeversicherung übernommen werden, ist den Vertragsbedingungen zu entnehmen. Beratend stehen Ihnen hierbei auch die Verbraucherzentralen zur Verfügung.
Was genau leistet die Wohngebäudeversicherung im Schadensfall?
Bei der Wohngebäudeversicherung ist grundlegend die Instandsetzung, Reparatur oder der Wiederaufbau eines Hauses versichert. Zusätzlich sind je nach gewähltem Tarif weitere Kosten im Falle eines Schadens abgedeckt. Dazu zählen:
- Schuttbeseitigungskosten
- Hotelkosten
Dabei ist es weitestgehend unerheblich, um welchen Haustyp es sich handelt, sei es ein Fachwerk-Fertighaus oder eine Flachdachvilla. Einige Versicherer erheben jedoch bei Holzhäusern einen Risikoaufschlag aufgrund eines erhöhten Gefahrenpotenzials.
Worin unterscheidet sich eine Wohngebäudeversicherung von der Hausratversicherung?
Eine Hausratversicherung übernimmt den Schaden aller mobilen Sachen in einem Gebäude, die sich auf dem Grundstück befinden. Dazu gehören auch Sach- und Wertgegenstände, die nachträglich in das Gebäude eingebracht wurden. Die Wohngebäudeversicherung deckt im Gegensatz dazu alles ab, was fest mit dem Gebäude verbunden ist. Dazu zählen Badewannen gleichermaßen wie eine fest eingebaute Küche.
Abdeckung durch Wohngebäudeversicherung | Abdeckung durch Hausratversicherung |
Schäden am Haus | mobile Sach- und Wertgegenstände |
Fest mit dem Gebäude verbundene Gegenstände: Treppe, Einbauküche, Waschbecken | Möbel, Elektronikartikel, Geschirr, Kleidung, Schmuck |
Wie hoch sollte die Versicherungssumme sein?
Für die Höhe der Versicherungssumme bei der Wohngebäudeversicherung spielt vor allem der Wert der Immobilie die entscheidende Rolle. Denn liegt die Versicherungssumme unterhalb des Gebäudewertes, zahlt die Versicherung bei Schäden nur einen Anteil aus. Dieser Umstand wird auch als Unterversicherung bezeichnet. Zur Ermittlung des Gebäudewertes gibt es drei unterschiedliche Methoden:
Umrechnung des Gebäudeneuwertes | Wertschätzung durch einen Gutachter | Wertermittlung nach Größe und Ausstattung des Gebäudes |
Grundlagen der Berechnung sind die Lage und Wohnfläche des Hauses sowie die Ausstattung | Durch Angabe des Baupreises des Hauses folgt eine Umrechnung des Versicherers auf heutige Verhältnisse | Ein Gutachter ermittelt den aktuellen Verkehrswert sowie die aktuellen Baukosten des Hauses |
Tipp: Die Methode zur Wertermittlung mittels Umrechnung des Gebäudeneuwertes kann sehr ungenau sein, wenn beispielsweise Eigenleistungen oder Rabatte vom Hausanbieter nicht berücksichtigt werden.
Ab wann tritt die Wohngebäudeversicherung in Kraft?
Solange das Eigenheim noch nicht bezugsfertig ist, kann eine Wohngebäudeversicherung noch nicht abgeschlossen werden. In diesem Falle ist der Abschluss einer Feuerrohbauversicherung zu empfehlen. Diese übernimmt Schäden am unfertigen Haus, beispielsweise durch einen Brand. Sobald die Immobilie fertiggestellt ist, endet die Feuerrohbauversicherung und lässt sich dann beim Versicherer in eine Wohngebäudeversicherung umwandeln.
Wie hoch sind die Kosten für eine Wohngebäudeversicherung?
Die Kosten für eine Gebäudeversicherung sind abhängig vom gewählten Tarif, den enthaltenen Leistungen sowie vom Wert und der Lage der Immobilie. In jedem Fall lohnt sich ein Vergleich der einzelnen Tarife, wobei jedoch die Leistung des Versicherers im Vordergrund stehen sollte. Denn im schlimmsten Fall kann ein Haus abbrennen oder durch einen Sturm stark beschädigt werden. Die Kosten für eine Wiederherstellung des Gebäudes gehen dann schnell in die Tausende.
Beispielrechnung:
Massivhaus in München | Versicherung A | Versicherung B |
Kosten | 785 Euro im Jahr | 265 Euro im Jahr |
Leistungen | Standardabsicherung sowie Übernahme aller Elementarschäden, Hotelkosten, Schuttbeseitigung | Standardabsicherung sowie Elementarschaden durch Blitzschlag und Überspannungsschäden |
Wie kann eine Wohngebäudeversicherung gekündigt werden?
Für den Wechsel des Versicherers bei der Wohngebäudeversicherung sollten Sie auf eine fristgerechte Kündigung ihrer alten Gebäudeversicherung achten. Hierbei haben Sie 3 Monate vor Vertragsende die Möglichkeit, die Kündigung schriftlich in Form eines Briefes oder Fax einzureichen. Sonderkündigungsrechte gibt es, wie bei anderen Versicherungen auch, bei Vertragsänderungen oder wenn Beiträge erhöhet werden. Beachten Sie jedoch, dass die bei einer unterjährigen Kündigung bereits gezahlten Beiträge nicht erstattet werden.
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