Für jeden Bauherren stellt sich einmal die Frage nach einer Garage für das eigene Fahrzeug, sei es gleich zu Beginn des Bauvorhabens (beim Hausbau) oder nach dem Einzug in das neue Eigenheim. Dabei gibt es eine Vielzahl an Varianten und Möglichkeiten eine Garage zu errichten. Doch bevor mit der Planung und Auswahl begonnen werden kann, gilt es zu überprüfen, ob eine Baugenehmigung benötigt wird.
Garage bauen ohne Baugenehmigung?
Ob eine Garage ohne Baugenehmigung errichtet werden kann, bestimmt die Bauordnung der einzelnen Bundesländer. Auch wenn in einigen Bundesländern auf eine Baugenehmigung für eine Garage verzichtet wird, heißt das nicht, dass man sich nicht an Bestimmungen halten muss. Denn die Genehmigungsfreiheit bezieht sich lediglich auf das reine Verwaltungsverfahren. Alle Anforderungen, die sich aus den öffentlich-rechtlichen Vorschriften der Bundesländer ergeben, müssen Bauherren dennoch einhalten. Dazu gehören Mindestabstände einer Garage zum Nachbargrundstück ebenso wie eine maximale Höhe und Fläche des Gebäudes.
Auch genehmigungsfreie Garagen müssen Vorschriften einhalten
Letztendlich ergibt sich durch den Bau einer Garage ohne Baugenehmigung ein Mehr an Verantwortung für den Bauherren. Sollte es zu Verstößen gegen das öffentliche Baurecht kommen, muss der Bauherr mit ernsten Konsequenzen rechnen, die bis hin zur Beseitigung der Garage gehen können. Ein erheblicher Zeit- und Kostenaufwand wären die Folge. Aus diesem Grund ist es ratsam, sich stets beim örtlichen Bauamt zu informieren, welche Beschränkungen und Auflagen das öffentliche Baurecht vorsieht, vor allem im Falle einer nicht notwendigen Baugenehmigung für Garagen.
Die Bundesländer und ihre Auflagen für Garagen-Baugenehmigungen
Für den Garagenbau ohne Genehmigung gibt es in Deutschland keine Faustregel, weil sich die baurechtlichen Bestimmungen von Bundesland zu Bundesland unterscheiden. Jedoch können die einzelnen Länder in drei Gruppen eingeteilt werden:Baugenehmigung erforderlich | Baugenehmigung nicht erforderlich | Bestimmte Auflagen für den Bau ohne Genehmigung |
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Bayern | Sachsen | Brandenburg |
Bremen | Sachsen-Anhalt | Hessen |
Nordrhein-Westfalen | Thüringen | Baden-Württemberg |
Hamburg | Mechlenburg-Vorpommern | |
Niedersachsen | Berlin | |
Saarland | Rheinland-Pfalz | |
Schleswig Holstein |
In der Gruppe der Bundesländer, die bestimmte Auflagen für den Bau einer Garage ohne Baugenehmigung vorsehen, gibt es ebenfalls unterschiedliche Bestimmungen. So kann in Berlin eine Garage nur bis zu einer Grundfläche von 30 m² ohne Baugenehmigung errichtet werden. Wohingegen in Rheinland-Pfalz Garagen bis zu einer Größe von 50 m² Grundfläche genehmigungsfrei gebaut werden können.
Beispiel: Garage bauen mit und ohne Baugenehmigung
In Bayern ist der Bau einer Garage mit strikteren Auflagen verbunden als in Sachsen. Aber auch in Sachsen gibt es Richtlinien, nach denen sich jeder Bauherr auch ohne Baugenehmigung richten muss. Steht die Garage beispielsweise direkt an der Grundstücksgrenze darf sie höchstens 9 m lang sein. Steht die Garage nicht direkt an der Grenze zum Nachbarn sind 15 m gestattet.
Bayern (Baugenehmigung erforderlich) | Sachsen (Baugenehmigung nicht erforderlich) |
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Breite mind. 2,50 m | keine Mindestbreite |
Abstand zwischen Verkehrsfläche und Garage mind. 2,75 m, abhängig vom Einfahrtswinkel |
kein Mindestabstand |
Maximale Höhe von 3 m | Maximale Höhe von 3 m |
Bei Garagen bis 50 m² keine Abstandsflächen notwendig, darüber mindestens 8 m vom Nachbargrundstück |
Grundfläche maximal 50 m² |
Erforderliche Unterlagen für einen Antrag zum Bau einer Garage
In den Bundesländern mit einem generellen Gebot zur Baugenehmigung sind für einen Bauantrag bestimmte Unterlagen einzureichen. Trotz Länder-Unterschiede sind in jedem Falle folgende Belege notwendig:
- Amtlicher Bauantrag
- Flurkarte, Maßstab je nach Bundesland von 1:100 bis 1:500
- Bauzeichnung
- Baubeschreibung