26.05.2014 Die umstrittene Grundsteuer B für Haus- und Wohnungsbesitzer wurde allein in den letzten vier Jahren von 60 Prozent aller deutschen Kommunen mindestens einmal erhöht. Zu diesem Ergebnis kommt eine Analyse der Prüfungs- und Beratungsgesellschaft Ernst & Young. Der deutschlandweite Durchschnitts-Steuersatz stieg in dieser Zeit auf 351 Prozent.
Angehobene Grundsteuersätze bei 60 Prozent der Gemeinden
Die sogenannte Grundsteuer B wird von den Gemeinden jährlich für bebaute oder bebaubare Grundstücke erhoben. Die Jahressteuer ergibt sich aus dem jeweiligen Grundsteuermessbetrag multipliziert mit dem individuell festgelegten Hebesatz der Gemeinde. Diese Hebesätze dürfen rechtmäßig jedes Haushaltsjahr von der zuständigen Gemeindevertretung angepasst werden.
Seit 2010 haben 60 Prozent der deutschen Gemeinden von diesem Recht Gebrauch gemacht, womit die Steuerlast für Haus- und Wohnungsbesitzer immer weiter steigt. Gleichzeitig wird die jährliche Abgabe auch immer stärker kritisiert: die zur Berechnung des Grundsteuermessbetrags verwendeten Einheitswerte seien veraltet und nicht gerecht. Die geforderte Reform der Grundsteuer blieb aber bislang aus.
Steuererhöhungen vor allem in Nordrhein-Westfalen
Den höchsten Grundsteuersatz mit 810 Prozent müssen laut der Analyse von Ernst & Young derzeit die Berliner Eigenheim-Besitzer zahlen. Im Ländervergleich liegt Nordrhein-Westfalen mit durchschnittlich 453 Prozent an der Spitze der höchsten Hebesätze, gefolgt von Sachsen mit 404 Prozent. In Schleswig-Holstein beträgt der Hebesatz im Schnitt dagegen nur 299 Prozent.
Allgemein liegt bei nur 24 Prozent aller Kommunen der Grundsteuersatz noch unter 300. Vor allem finanzschwache Kommunen haben in den letzten Jahren Steuererhöhungen durchgeführt. Die Prüfungs- und Beratungsgesellschaft Ernst & Young prophezeit darüber hinaus weiter steigende Grundsteuern für Haus- und Wohnungsbesitzer als auch für Gewerbetreibende in den kommenden Jahren.
(Bildmaterial: Numbers And Finance (kenteegardin/Flickr, CC BY-SA 2.0))