Wer Grundstück und Eigenheim getrennt erwirbt, kann sich die Grunderwerbssteuer für das Haus sparen. Was viele nicht wissen: sind beide Verträge zu eng verflochten, gibt’s Ärger mit dem Finanzamt. Darum unbedingt checken, dass Grundstückserwerb und spätere Baumaßnahmen in keinem zeitlichen oder vertraglichen Zusammenhang stehen.
Finanzamt prüft Verträge genau
Ein Hausbauer, der scheinbar unabhängig voneinander Grundstück und Eigenheim kaufte, geriet erst kürzlich in Konflikt mit dem Fiskus. Der Grund: die Vertragsunterzeichnungen für Bauland und Haus lagen nach Prüfung durch das Finanzamt nur einen Tag auseinander. Außerdem habe die Verkäuferin des Grundstücks bereits vor Vertragsabschluss ein Abkommen mit einem Hausanbieter geschlossen. Der Käufer hätte demnach hinsichtlich der späteren Bebauung gar keine Wahl gehabt. Die Folge: der Häuslebauer wurde aufgefordert, Steuern für beide Verträge zu zahlen.
Chancen vor Gericht eher schlecht
Nachdem er sich weigerte, mehrere tausend Euro Steuern nachzuzahlen, zog der Fiskus gegen den Mann vor Gericht. Das entschied aufgrund des zeitlich und vertraglich engen Zusammenhangs zwischen Grundstücks- und Eigenheimerwerb zugunsten des Finanzamtes (FG München, Urteil vom 23.7.2014, Az. 4 K 1039/2). Die Richter beriefen sich dabei auf Grundsätze aus der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH), wonach keine objektiv- sachliche Verbindung zwischen Grundstückserwerbs- und Bauvertrag bestehen darf, wenn der Käufer nur für ersteren Steuer zahlen will.
Verträge für Grundstück und Hausbau zeitlich trennen
Experten raten noch vor Vertragsunterzeichnung zu checken, ob der Grundstücksverkäufer bereits ein Abkommen mit einer Baufirma geschlossen hat. Außerdem sollte man auf einen möglichst langen zeitlichen Abstand zwischen Grundstücks – und Hauskauf einplanen. Dann klappt’s auch mit der Steuerersparnis!
(Bildmaterial: © Hanlo - Hommage 224)