Am 21. März 2016 wurde die neue EU-Richtlinie zu Immobilienkrediten in deutsches Recht umgesetzt. Nach dieser darf eine Bank nur dann einen Immobilienkredit gewähren, wenn er innerhalb der statistischen Lebenserwartung des Kreditnehmers vollständig zurückgeführt werden kann.
Kreditvergabe mit stärkerem Fokus auf Vermögen und Einkommen
Die Richtlinie soll verhindern, dass Bauherren und Käufer von Immobilien windige Finanzierungen eingehen und dadurch eine Überschuldung riskieren. Demnach dürfen Banken nicht mehr hauptsächlich darauf abzielen, dass eine Immobilie in der Zukunft an Wert gewinnt und deshalb den Wert des Kredits übersteigen könnte. Auch wenn es sich um besonders beliebte Regionen wie dem Hausbau in München oder Hamburg handelt. Vielmehr müssen Kreditinstitute nach der neuen Regelung auf das Einkommen und Vermögen der Schuldner achten.
Bisher haben Banken eine mögliche Entschuldung durch den Verkauf der Immobilie des Schuldners mit in die Berechnungen zur Kreditvergabe einbezogen. Nach der neuen Regelung ist auch diese Vorgehensweise nicht mehr möglich. Allerdings ist angesichts des starken Wettbewerbes um Baufinanzierungen unklar, ob alle Kreditinstitute die Regelung so strikt umsetzen werden.
Immobilienquote steigt nur im reichsten Fünftel
Nach der neuen Regelung dürfte vielen Haushalten in Deutschland eine Baufinanzierung verwehrt bleiben. Ohnehin hat das Institut der deutschen Wirtschaft Köln e.V. ermittelt, das trotz der niedrigen Bauzinsen 2014 noch genauso viele Menschen zur Miete wohnten wie im Jahr 2011. Nur im reichsten Fünftel der Bevölkerung ist der Immobilienanteil dagegen leicht gestiegen.
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