05.08.2014 Aufgrund der am 1. Juli 2014 bekanntgemachten Haushaltssperre des Bundeslandes Nordrhein-Westfalen wurde das Förderprogramm progres.nrw, die Landesförderung für u.a. Solaranlagen, Holzpelletheizungen und Mini-KWK-Anlagen, vorerst gestoppt. Anträge an das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) zum Umstieg auf Erneuerbare Energien sind jedoch weiterhin möglich.
Förderprogramm startete im Februar 2014
Die neue Förderperiode für den progres.nrw-Programmbaustein „Markteinführung“ war Anfang Februar 2014 gestartet. Seitdem können Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen Anträge auf Zuschüsse für beispielsweise Solarkollektor- und Biomasseanlagen, Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung, Wärmeübergabestationen zur Nutzung von Fernwärme oder auch Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen (KWK) für Effizienzhäuser stellen.
Förderung erst nach Aufhebung der Haushaltssperre wieder möglich
Bereits eingereichte Anträge für das Jahr 2014 bleiben gültig, können jedoch erst bewilligt werden, wenn die Haushaltssperre wieder aufgehoben ist oder von der Landesregierung eventuelle Ausnahmeregelungen für das Programm beschlossen werden. Auch Anträge, die nach dem 1. Juli 2014 gestellt wurden oder im laufenden Jahr noch gestellt werden, können erst nach Aufhebung der Haushaltssperre bearbeitet werden. Nicht betroffen von der derzeitigen Haushaltssperre des Landes NRW sind Anträge, die schon bewilligt worden sind. Das bedeutet: Wer bereits einen gültigen Bescheid erhalten hat, kann sich auf die Auszahlung der bewilligten Zuschüsse verlassen.
(Bildmaterial: Sunflower Solar (Sterling College/Flickr, CC BY 2.0))