Ein aktuelles Urteil (II R9/14) des Bundesfinanzhofes in München weist ausdrücklich darauf hin, dass die Grunderwerbsteuer in manchen Fällen nicht nur auf den Grundstückskauf, sondern auch auf die Kosten für Hausbau fällig werden kann.
Wer Grundstücks- und Hauskauf verbindet, zahlt drauf
Bestehen beim Kauf des Grundstücks bereits Vereinbarungen zur Bebauung mit einem Hausanbieter, wird die Grunderwerbsteuer doppelt fällig. „Aber auch ein später abgeschlossener Bauvertrag kann je nach den Umständen des Einzelfalls zur Einbeziehung der Baukosten in die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer führen“, so das höchste deutsche Steuergericht.
Auch im Hinblick auf die Einrechnung eines späteren Ausbaus des Hauses ist es entscheidend, ob bereits beim Kauf des Grundstücks Vereinbarungen getroffen wurden. Sparen kann also, wer Grundstücks- und Hauskauf sowohl zeitlich, als auch vertraglich separat abwickelt.
(Bildmaterial: © Kern-Haus (Centro))