Neues Jahr, neue Vorschriften – dies trifft 2016 auch für Hausbauen und Hausbesitzer zu. Vor allem in den Bereichen Energieeffizienz sowie energetisches Bauen und Sanieren muss mit Neuordnungen gerechnet werden. Geplantes Ziel dabei ist es, bis 2050 einen nahezu klimaneutralen Gebäudestand zu erreichen.
Neu: EnEV 2016 mit höheren Anforderungen an Neubauten
Wer 2016 ein Haus bauen will, muss sich an die verschärfte EnEV 2016 halten. Für Neubauten gelten demnach strengere Energie-Einsparvorgaben als noch bei der EnEV 2014. Konkret heißt das für neu errichtete Gebäude:
- Der höchstzulässige Jahres-Primärenergiebedarf (zum Heizen, Wassererwärmen, Lüften, Kühlen und bei Nicht-Wohnbauten auch für die eingebaute Beleuchtung) sinkt um 25 Prozent im Vergleich zur aktuellen EnEV 2014.
- Der maximal erlaubte, mittlere Wärmeverlust durch die Gebäudehülle sinkt um ca. 20 Prozent im Vergleich zur aktuellen EnEV 2014, heißt die Gebäudehülle muss deutlich besser gedämmt werden.
Erreichbar sind die geringeren Werte unter anderem durch das Einbringen dichterer Fenster mit zeitgemäßer Verglasung oder eine effiziente Haustechnik mit Nutzung erneuerbarer Energien.
Energieeffizient Bauen: Verbesserte KfW-Förderung 2016
Die KfW erneuert zum 1. April 2016 das Förderangebot im Programm „Energieeffizient Bauen“. Grund dafür sind die veränderten Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) wie oben beschrieben. Neu ist unter anderem die Förderstufe „Effizienzhaus 40 Plus“. Besonderes an diesem neuen Förderstandards ist, dass ein wesentlicher Teil des Energiebedarfs unmittelbar am Haus erzeugt und gespeichert wird.
Zusätzlich ändern sich für Bauherren ab dem 01.04.2016 die KfW Förderkredite für energieeffiziente Neubauten. Konkret wird hier der Förderhöchstbetrag pro Wohneinheit von 50.000 Euro auf 100.000 Euro aufgestockt.
Energieeffizient Sanieren: Investitionszuschuss der KfW
Für private Eigentümer, die Wohnraum energetisch sanieren möchten oder sanierten Wohnraum kaufen, gibt es ab dem 01.01.2016 Zuschuss für Heizungs- und/oder Lüftungspakete. Beides wird mit 15 Prozent und maximal 7.500 Euro pro Wohneinheit gefördert. Beim Heizungspaket bedeutet das den Austausch ineffizienter Heizungsanlagen durch effiziente Anlagen in Verbindung mit einer optimierten Einstellung. Das Lüftungspaket sollte eine Kombination aus dem Einbau von Lüftungsanlagen mit mindestens einer weiteren förderfähigen Maßnahme an der Gebäudehülle beinhalten.
Effizienzlabel für alte Heizkessel
Man kennt es bereits von Haushaltsgeräten, nun bekommen auch alte Heizungen und Lüftungsanlagen sogenannte Effizienzlabel. Sie dienen der Einordnung in eine bestimmte Effizienzklasse und Veranschaulichung für den Verbraucher. Man will mit dieser Maßnahme die Austauschrate alter Geräte erhöhen und zum Energiesparen animieren. Die Kennzeichnungspflicht gilt zunächst für Heizungen, die älter als 29 Jahre sind.
Anstieg: Mehr Geld für Strom einplanen
Schlechte Nachrichten für Stromkunden: sie müssen 2016 tiefer in die Tasche greifen. Durchschnittlich erhöhen die Versorger die Preise um knapp drei Prozent. Ein Durchschnitts-Vier-Personen-Haushalt muss so mit Mehrkosten zwischen 30 und 40 Euro im Jahr rechnen. Beim Gas hingegen geht der Preis leicht zurück. Grund für die Erhöhung ist unter anderem die EEG-Umlage zur Förderung von erneuerbaren Energien.
Neuerung 2016: Leichtere Rückgabe von Elektrogeräte
Auch bei Elektrogeräten gibt es 2016 eine kleine Änderung. Am 24. Juli tritt ein neuer Teil des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes in Kraft. Händler mit mehr als 400 Quadratmetern Verkaufsfläche sind dann verpflichtet, alte Elektrogeräte zurückzunehmen: Das gilt aber nur für kleinere Geräte wie Smartphone oder Toaster. Größere Geräte wie Fernseher oder Waschmaschinen müssen die Händler nur bei Neukauf eines entsprechenden Gerätes annehmen.
Rauchmelderpflicht: Sachsen und Berlin rüsten auf
Ab sofort müssen Hauseigentümer in Bremen, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt auch in älteren Gebäuden Rauchmelder installiert haben. In Nordrhein-Westfalen haben Besitzer noch bis Ende 2016 Zeit, um Schlafräume, Kinderzimmer und Flure damit auszustatten. Für Neubauten gibt es die Rauchmelder-Pflicht in fast allen Bundesländern schon länger, in Sachsen und Berlin greift sie ab dem 01.01.2016. Nur in Brandenburg sind Rauchmelder noch nicht gesetzlich vorgeschrieben.
(Bildmaterial: © Kern-Haus AG)