Ab April dieses Jahres wird es einen neuen förderfähigen Effizienzhaus Standard geben, das KfW 40 Plus Haus. Weiterhin bleibt das Effizienzhaus 55 förderfähig. Für den Standard Effizienzhaus 70 wird die KfW Förderunganträge nur noch bis zum 31.03.2016 annehmen.
Förderhöchstmenge wird auf 100.000 Euro angehoben
Bislang war die Förderhöchstmenge innerhalb der KfW-Förderung auf 50.000 Euro begrenzt. Zum 01.04.2016 wird diese dann auf 100.00 Euro angehoben werden. Zudem führt die KfW für die 20- und 30-jährigen Kreditlaufzeiten eine 20-jährige Zinsbindungsvariante ein.
Weil mit der Energieeinsparverordnung (EnEv) 2016 höhere Anforderungen an neu errichtete Wohngebäude einhergehen, wird das Effizienzhaus 70 ab April icht mehr gefördert. Stattdessen wird zusätzlich zum Effizienzhaus 55 und Effizienzhaus 40 der Standard Effizienzhaus 40 Plus eingeführt.
Das ist neu am KfW 40 Plus Effizienzstandard
Im Gegensatz zum KfW 40 Standard müssen bei einem KfW 40 Haus zusätzlich stromerzeugende Anlagen auf der Basis von erneuerbaren Energien installiert sein, wie beispielsweise Sollarkollektoren. Zudem muss ein Batteriespeicher und eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung im Haus eingebaut sein. Der maximale zulässige Heizwämebedarf von 25 kWh liegt gleich auf mit dem KfW 40 Standard.
Was fördert die KfW?
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau fördert den Neubau oder den Erstwerwerb eines Effizienzhaus 40, 55 und bis zum 31. März Effizienzhaus 70. Gefördert werden neben den Bau- und Baunebenkosten auch die Kosten der Beratung und Planung. Die Grundstückskosten werden hingegen nicht gefördert. Beim Kauf fördert die KfW den Kaufpreis für das entsprechende Wohngebäude.
(Bildmaterial: © KfW)