Ein neuer Gesetzentwurf zur Reform des Baurechtsvertrages und zur Stärkung der Rechte von Bauherren hat bereits erfolgreich das Bundeskabinett passiert und wird in diesen Tagen dem Bundesrat zur Beratung vorgelegt. Verbraucher erhielten damit einen entscheidenden Vorteil gegenüber Baufirmen.
Was der Bauunternehmer künftig vorlegen muss
Dem Auftraggeber gegenüber ist das Bauunternehmen zukünftig verpflichtetet, eine Baubeschreibung anzufertigen, die alle Materialien und Leistungen auflistet und einen konkreten, verbindlichen Termin zur Fertigstellung angibt. Somit kann der Bauherr besser verschiedene Angebote vergleichen und ist in puncto Bauzeit rechtlich abgesichert. Bisher wurde diese nur selten in Verträgen genau festgehalten, sodass für Baufirmen Verzögerungen ohne rechtliche Folgen blieben, während Auftraggeber mitunter an Kündigungsfristen aus früheren Mietverträgen gebunden waren.
Bauherren wird Widerrufsrecht gewährt
Das dürfte die Auftraggeber freuen: innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsabschluss ist ein Widerruf des Bauauftrages vonseiten des Bauherren möglich. Damit werden ihm erheblich mehr Freiheiten zugesprochen, denn oftmals wird in den Bau das ganze Vermögen investiert oder ein Darlehen aufgenommen. Wer dann plötzlich kalte Füße bekommt oder aus anderweitigen Gründen den Vertrag mit dem Bauunternehmen widerrufen möchte, soll mithilfe des geplanten Gesetzes im jeweiligen Falle abgesichert werden.
Änderungswünsche muss der Bauunternehmer berücksichtigen
Bundesjustizminister Maas zufolge sei „ein Hausbau nicht immer im Detail planbar“ und könne mit veränderten Bedürfnissen und Wünschen einhergehen. Dazu kann beispielsweise Familienzuwachs gehören, der ein weiteres Kinderzimmer unverzichtbar macht. Solche Anliegen müssen in Zukunft vom Unternehmer berücksichtigt und einvernehmlich umgesetzt werden, sofern sie einer festgelegten „Zumutbarkeit“ entsprechen. Ausnahmen in diesem Fall: Material- oder Fachkraftkapazitäten des Unternehmens überschritten, muss es den Änderungswünschen des Kunden nicht nachkommen.
Verbraucherverbände begrüßen Entwurf, bleiben aber skeptisch
Sowohl der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) als auch der Verband Privater Bauherren (VPB) sehen den Bemühungen der Regierung um eine verbraucherfreundlichere Gestaltung des Bauvertragsrechts positiv entgegen, bleiben aber ob des tatsächlichen Inkrafttretens eher skeptisch. Besonders der VPB betonte die lange Überfälligkeit solcher Regelungen zum Rechtsschutz von Bauherren. Der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB) hingegen sieht den Gesetzentwurf kritisch und als eine massive Einflussnahme in die Dispositionsfreiheit des Unternehmens.
(Bildmaterial: © Daniel Bujak - Fotolia.com)