Mit dem Marktanreizprogramm (MAP) fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) mittels Zuschüssen über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) Heizungsarten in Privathaushalten, wie etwa Solarthermiekollektoren, Pelletheizungen oder Wärmepumpen. Es ist dabei unerheblich, ob es sich um ein Massivhaus oder Fertighaus handelt.
Welche Heizungsarten profitieren durch das MAP Förderprogramm?
Von den erhöhten Fördersätzen, welche seit dem 1. April 2015 gelten, profitieren vor allem Solar-, Biomasseanlagen und Wärmepumpen. Dies betrifft sowohl Hausbesitzer, die bereits mit den genannten Heizungsanlagen heizen, als auch jene, die sich erst noch für den Hausbau entscheiden. Allerdings ist die Förderung beim Neubau nur für bestimmte Anlagetypen möglich, die auch als besonders innovativ gelten.
Wie funktioniert die MAP Förderung?
Die MAP Förderung ist zum einen in eine Basis- und zum anderen in eine Innovationsförderung unterteilt. Für den Neubau von erneuerbaren Energieanlagen können ausschließlich Fördermittel der Innovationsförderung beantragt werden. Besitzer von Immobilien, in denen seit mindestens 2 Jahren ein anderes Heizsystem installiert ist, das ersetzt oder unterstützt werden soll, können auch die Basisförderung beantragen.
Sowohl für den Bestand als auch für den Neubau von erneuerbaren Energieanlagen gibt es zudem die Möglichkeit, eine Zusatzförderung der BAFA zu beantragen. Diese kann in Anspruch genommen werden, wenn die neu errichtete Anlage beispielsweise mit einem Wärmenetzanschluss kombiniert wird.
Heizung nach Bestand oder Neubau |
Fördermöglichkeit |
Ersetzung oder Unterstützung einer mindestens 2 Jahre alten bestehenden Heizung | Basisförderung + Zusatzförderung |
Neubau einer Heizungsanlage | Innovationsförderung + Zusatzförderung |
Solarthermie wird durch MAP Förderung berücksichtigt
Fördermittel vom BAFA können beantragt werden, wenn Solarkollektoren neu errichtet werden sollen. Diese müssen eine der folgenden Funktionen erfüllen:
- Warmwasseraufbereitung
- Raumheizung
- Kombinierte Warmwasseraufbereitung und Raumheizung
- Solare Kälteerzeugung
- Zuführung in ein Wärme- oder Kältenetz
- Bereitstellung von Prozesswärme
Innovationsförderung ab 20 bis 100 m² Kollektorfläche, bei Prozesswärme unbegrenzt |
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Warmwasser | Bis zu 75 Euro pro Quadratmeter |
Kombinierte Raumheizung oder Warmwasser | Bis zu 150 Euro pro Quadratmeter |
Zuführung Wärme/Kältenetz | Bis zu 150 Euro pro Quadratmeter |
Prozesswärmebereitstellung | Bis zu 50 % der Nettoinvestition |
Eine Zusatzförderung ist erhältlich bei:
- Kombination mit Biomasse- oder Wärmepumpenanlage bis zu 500 Euro
- Kombination mit Wärmenetzanschluss bis zu 500 Euro
Die MAP Förderung beim Neubau von Biomasse-Anlagen
Für die Förderung von Biomasseanlagen muss eine thermische Nutzung von 5 bis 100 Kilowatt Nennwärmeleistung vorliegen. Die Innovationsförderung wird dabei nach Anlagen mit Brennwertnutzung, Partikelfilter und Prozesswärme unterschieden.
Innovationsförderung nach Brennwertnutzung | Innovationsförderung nach Partikelabscheidung | Innovations- förderung nach Prozesswärme |
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Pelletöfen mit Wassertasche | 80 Euro je kW, mindestens 2.000 Euro | Bis zu 30 Prozent der Nettoinvestition | |
Pelletkessel ohne Pufferspeicher | 80 Euro je kW, mindestens 3.000 Euro | 80 Euro je kW, mindestens 3.000 Euro | Bis zu 30 Prozent der Nettoinvestition |
Pelletkessel mit Pufferspeicher | 80 Euro je kW, mindestens 3.500 Euro | 80 Euro je kW, mindestens 3.500 Euro | Bis zu 30 Prozent der Nettoinvestition |
Hackschnitzel-Kessel mit Pufferspeicher |
3.500 Euro | 3.000 Euro | Bis zu 30 Prozent der Nettoinvestition |
Scheitholzvergaserkessel mit Pufferspeicher |
2.000 Euro | 3.500 Euro | Bis zu 30 Prozent der Nettoinvestition |
Eine Zusatzförderung ist erhältlich bei:
- Kombination mit Solarthermie oder Wärmepumpe bis zu 500 Euro
- Kombination mit Wärmenetzanschluss bis zu 500 Euro
Wärmepumpen-Anlagen mittels MAP Förderung bezuschusst
Innerhalb der MAP Förderung werden Wärmepumpen bis einschließlich 100 Kilowatt Nennwärmeleistung gefördert. Eine Ausnahme bilden Luft/Luft-Wärmepumpen, die innerhalb des MAP Förderprogramm s nicht gefördert werden. Alle übrigen Wärmepumpen müssen mindestens eine der folgenden Funktionen erfüllen:
- Bereitstellung von Wärme für Wärmenetze
- Bereitstellung von Prozesswärme
- Kombinierte Warmwasserbereitung und Raumheizung des Hauses
- Raumheizung des Hauses, wenn Warmwasseraufbereitung zu einem wesentlichen Teil durch erneuerbare Energien erfolgt
Wärmepumpenart | Innovationsförderung bis 100 kW |
Elektrische Wärmepumpe mit Wärmequelle Luft | Bis zu 30 Prozent der Nettoinvestition, maximal 60.000 Euro |
Elektrische Wärmepumpe mit Wärmequelle Erde oder Wasser | Bis zu 30 Prozent der Nettoinvestition, maximal 60.000 Euro |
Sorptions- oder Gasmotor-Wärmepumpe für alle Wärmequellen | Bis zu 30 Prozent der Nettoinvestition, maximal 60.000 Euro |
Eine Zusatzförderung ist erhältlich bei:
- Erfüllung der Anforderung an ein intelligenten Stromnetz (Lastmanagement) bis zu 500 Euro
- Kombination mit Solarthermie oder Biomasseanlage bis zu 500 Euro
- Kombination mit Wärmenetzanschluss bis zu 500 Euro
- Qualitätscheck nach 1 Jahr als Optimierungsmaßnahme bis zu 200 Euro
Wie lange gilt die Frist für den MAP Förderantrag?
Der Förderantrag muss innerhalb von 9 Monaten nach Inbetriebnahme der neu errichteten Heizungsart beim BAFA gestellt werden. Dabei ist als Inbetriebnahme der dauerhafte Betrieb einer Heizungsart definiert, unerheblich davon, ob nach der Inbetriebnahme Mängel aufgetreten sind. Dabei ist der Tag des Antragseinganges für das BAFA maßgeblich. Anträge außerhalb dieser Frist werden nicht mehr berücksichtigt.
Welche Formulare müssen bei der MAP Förderung eingereicht werden?
Um Fördermaßnahmen beim BAFA zu beantragen, müssen folgende Dokumente mit eingereicht werden:
- Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
- Vom Heizungsinstallateur unterschriebene Fachunternehmererklärung
- Einer Kopie der Rechnung des Installateurbetriebes
Das entsprechende Antragsformular ist auf www.bafa-förderung.de erhältlich.
Kann die MAP Förderung mit einer KfW-Förderung kombiniert werden?
Grundsätzlich ist die Kombination einer BAFA-Förderung und einer Förderung der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für den Neubau einer Heizungsanlage möglich. Allerdings muss es sich dabei um eine Maßnahme innerhalb der Errichtung eines KfW-Effizienzhauses handeln, wie beispielsweise ein Effizienzhaus 40. Bei Einzelmaßnahmen außerhalb des Baus eines KfW-Effizienzhauses ist eine Kombination der Förderungen nicht möglich.
Wie lange gilt die MAP Förderung?
Es gibt keine festgelegte Förderdauer. Die BAFA-Zuschüsse stehen unter Vorbehalt und sind von der Verfügbarkeit der dafür vorgesehenen Haushaltsmittel abhängig. Für das Jahr 2015 sind im Bundeshaushalt mehr als 300 Millionen Euro an Fördermittel vorgesehen. Für den Antragssteller gilt jedoch kein Rechtsanspruch auf eine Förderung. In jedem Falle lohnt jedoch eine Antragsstellung, um die Baukosten nach Möglichkeit zu mindern.
(Bildmaterial v.o.n.u.: © Mimi Potter - Fotolia, © LK-Fertigbau GmbH, © bafa.de)