Wer ein Haus bauen möchte, braucht ein geeignetes Grunstück. Dieses muss im Grundbuch eingetragen werden sein. Die Gebühren hierfür sind unterschiedlich und gemäß der Grundbuchordnung im Grundbuch geregelt.
Kosten für einen Grundbucheintrag
Nach gesetzlichen Regelungen ist in Deutschland ein Kaufvertrag über ein Grundstück erst mittels Beurkundung eines Notars rechtswirksam. Dieser sorgt jedoch nicht nur dafür, dass ein wasserdichter Kaufvertrag zu Stande kommt, sondern ist zudem zuständig für den Grundbucheintrag. Jeder Erwerb eines neuen Grundstückes, muss in das deutsche Grundbuch eingetragen werden. Dieser Akt ist mit den Kosten für den Grundbucheintrag verbunden, welche sich als Baunebenkosten zum eigentlichen Kaufpreis des Grundstückes hinzuaddieren. In der Regel werden diese Kosten für Grundbucheintragungen direkt mit den sonstigen Notarkosten abgerechnet.
Gebühren sind abhängig vom Eintragungswert
Welche Kosten beim Eintrag ins Grundbuch anfallen ist i abhängig vom Wert des Grundstückes, der in das Grundbuch eingetragen werden soll. Dieser Wert entspricht in den meisten Fällen dem Kaufpreis des Grundes. Folgende Beispielrechnung zeigt die Zusammenhänge zwischen Kaufpreis und einzutragendem Wert:
Kaufpreis des Grundstückes laut beurkundetem Kaufvertrag: |
50.000 Euro |
Eigenkapital: |
5.000 Euro |
Höhe der einzutragenden Grundschuld: |
45.000 Euro |
Veranschlagen sollte der Bauherr für Notar- und Grundbucheintragskosten 1,5 % des Kaufpreises.
In diesem Fall:
Kosten für den Grundbucheintrag: | 402,50 Euro |
Notarkosten: | 650,00 Euro (zzgl. MwSt.) |
Grundbucheintrag: Kosten können gesenkt werden
Als privater Bauherr ist es nicht immer einfach in rechtlichen Angelegenheiten den Überblick zu behalten. Mit zwei grundlegenden Tipps ist es jedoch ganz einfach sich nicht blind auf die Aussagen des Notars zu verlassen, sondern selber den vollen Kostenüberblick zu behalten.
- 1. Ein Grundschuldeintrag in Form eines Grundschuldbriefes ist etwa 30 % teurer als ein normaler Eintrag. Zu empfehlen ist dies aus diesem Grund nur für Privatpersonen, die häufig ihren Geldgeber wechseln, oder planen eine freie Grundschuld an Dritte abzutreten.
- 2. Löschung einer Grundschuld und Eintragung einer neuen ist wesentlich teurer als eine Abtretung.
In dem oben berechnetem Beispiel, sehen die Zahlen für beide Optionen folgendermaßen aus:
a.)
Löschung Grundbucheintrag: |
77,50 Euro |
Eintragung neuer Grundschuld: |
155,00 Euro |
b.)
Abtretung einer freien Grundschuld |
77,50 Euro |
Die Kosten für den Grundbucheintrag können demnach mit der richtigen Wahl um 155,00 Euro gesenkt werden. Eine Abtretung ist allerdings nur dann möglich, wenn im Grundbuch keine Hypothek eingetragen ist, der Verkäufer des Grundstückes also – rein finanziell betrachtet – vollständiger und alleiniger Eigentümer ist.
(Bildmaterial v.o.n.u.: © Nina Hoff - fotolia.com, © DURIS Guillaume - fotolia.com)