Seit April 2016 können Bauherren für ihren Neubau das KfW-Programm 431 nutzen, das bislang nur bei Sanierungen möglich war. Voraussetzung ist die Inanspruchnahme des Förderprogramms Energieeffizient Bauen 153.
Fachplanung und qualifizierte Baubegleitung ist förderfähig
Die KFW fördert sowohl die Fachplanung als auch die qualifizierte Baubegleitung durch einen unabhängigen Sachverständigen. Hierbei inbegriffen sind folgende Leistungen:
- Leistungen zur Detailplanung
- Unterstützung bei der Ausschreibung und Angebotsauswertung
- Kontrolle der Bauausführung
Pro Antragssteller und Vorhaben ist die Fördersumme auf maximal 4.000 Euro begrenzt.
Wichtig: Die Fördersumme muss vor Beginn der Maßnahme beantragt werden. Nachträglich eingereichte Anträge werden nicht berücksichtigt.
Was beinhaltet das Förderprogramm 153?
Die KfW fördert innerhalb des Programms Energieeffizient Bauen alle KfW-Effizienzhäuser. Hierzu gehören das Effizienzhaus-55, 40 und das neue Effizienzhaus 40 Plus. Die Fördersumme beträgt maximal 100.000 Euro und wird mit bis zu 15.000 Euro Tilgung bezuschusst.
(Bildmaterial: © KfW)