31.07.2014 Einige Bundesländer haben Förderprogramme für Heizungen mit Brennstoffzellen aufgelegt. Diese sogenannten Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK) wandeln Wasserstoff oder Erdgas ohne Verbrennung in Strom und Wärme um. Ziel der Förderprogramme ist es, Bewegung in den Markt zu bringen und nachhaltige Stromerzeugung attraktiver zu machen.
Sachsen ist Vorreiter in der Förderung von KWK-Anlagen
Im Freistaat Sachsen hat die Sächsische Aufbaubank bereits Ende 2013 ein Förderprogramm gestartet, das den Einsatz von Brennstoffzellen in Mini-KWK-Anlagen in der Hausenergieversorgung voranbringen soll (Passivhäuser und Energiesparhäuser). Für das Förderprogramm "Innovative dezentrale Stromerzeugung und -speicherung" sollen bisher insgesamt drei Millionen Euro zur Verfügung stehen.
Nordrhein-Westfalen: Bis zu 65 Prozent Förderung möglich
Das Bundesland Nordrhein-Westfalen fördert die Markteinführung von KWK-Anlagen sowie KWK-bezogene Maßnahmen aus dem Programm “progres.nrw – Programmbereich KWK“. Die Förderung beträgt 45 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben; für kleine Unternehmen sind es bis zu 65 Prozent, für mittlere Unternehmen bis zu 55 Prozent.
Fast 18.000 Euro Förderung in Hessen
Auch Hessen fördert den Ausbau von KWK-Anlagen mit Brennstoffzellen, sowohl beim Einsatz in Unternehmen als auch in Privathaushalten. Für bis zu 60 Anlagen gibt es Zuschüsse von jeweils 50 Prozent der Investitionskosten und maximal 17.550 Euro. Dadurch sollen die Mehrkosten gegenüber konventioneller Technik egalisiert werden. Gasversorgungsunternehmen wie die hessische Gas-Union unterstützen ebenfalls die neue Technologie und fungieren als Projektpartner.
Baden-Württemberg – Nachfragebündler prüfen Förderchancen
In Baden-Württemberg gibt es Mittel aus dem Programm "Wärmewende im Heizungskeller". Gefördert werden hocheffiziente Brennstoffzellen-Mikro-KWKs im Leistungsbereich bis 10 kWel. Die Förderung wird als Anteilsfinanzierung in Form eines einmaligen Zuschusses und gestaffelt nach der Leistung gewährt.
Das Programm ist für den privaten und gewerblichen Nutzer von Brennstoffzellen-Heizgeräten konzipiert, erfolgt aber in Kombination mit der unterstützenden Tätigkeit von so genannten Nachfragebündlern. Diese sollen in Zusammenarbeit mit den Herstellern die Informationen über das Programm verbreiten, Antragsteller akquirieren und die Voraussetzungen in einzelnen Objekten überprüfen.