Hausbau Wochenrückblick KW 48

Es ist Freitag und somit Zeit für den Wochenrückblick. Welche Themen waren in der vergangene Woche relevant? Wir haben Sie zusammengefasst. Unter anderem: das KfW Förderprogramm zum Thema "Erneuerbare Energien Speicher" läuft Ende des Jahres aus, das Bauhauptgewerbe steigt im September an und wie bringe ich Rauchmelder richtig an.

  • Ablauf: KfW Förderung Erneuerbare Energien

    Das seit Mai 2013 laufende KfW Programm "Erneuerbare Energien Speicher" läuft zum Jahresende aus. Das Programm fördert kombinierte Anlagen aus Photovoltaik und Batteriespeicher sowie die Speichernachrüstung von Photovoltaik-Anlagen, die nach dem 31.12.2012 in Betrieb gingen. Anträge auf eine Förderung können nach bis zum 31.12.2015 gestellt werden. Das KfW-Programm "Erneuerbare Energien Speicher" hat bis Ende September 2015 die Installation von rund 14.000 netzdienlichen Solarstrom-Speichern bewirkt.

    KfW

  • Grundstücksfinanzierung: Darauf sollten Sie achten

    Bei der Grundstücksfinanzierung gibt es für Häuslebauer Einiges zu beachten. Vermeiden Sie beispielsweise die langfristige Finanzierung des reinen Grundstücks, denn dadurch wird Abhängigkeit zur Bank geschaffen und Sie sind über viele Jahre an das Darlehen gebunden. Finanzieren Sie das Grundstück lieber variabel oder kurzfristig über ein bis zwei Jahre. Wenn möglich legen Sie die Grundstücks- und Baukosten zusammen und finanzieren beides gemeinsam.

    FOCUS

  • Statistik: Bauhauptgewerbe nimmt im September zu

    Das statistische Bundesamt hat für den September 2015 einen saison-, arbeitstäglich- und preisbereinigten Auftragseingang im Bauhauptgewerbe gemeldet. Konkret lag der Auftragseingang um 7,2% höher als im August 2015. Zudem hat das statistische Bundesamt mitgeteilt, dass der Auftragseingang in den ersten neun Monaten 2015 um 1,0% gegenüber dem entsprechenden Vorjahreszeitraum angestiegen ist.

    Destatis - Statistisches Bundesamt

  • Rauchmelder: So bringen Sie diese richtig an

    In den meisten Bundesländern sind Rauchwarnmelder bereits Pflicht für Neu- und Umbauten, aber auch für bestehenden Wohnraum. Schornsteinfeger empfehlen dabei zuverlässige Geräte mit dem Q-Zeichen. Das sogenannte Q-Qualitätszeichen sichert die Verwendung hochwertiger, fest eingebauter Lithium-Batterien mit einer Lebensdauer von bis zu 10 Jahren. Zudem ist die richtige Position des Rauchmelders im Brandfall entscheidend. Ein Gerät sollte jeweils in Schlaf- und Kinderzimmern und auch in Fluren waagerecht an der Decke befestigt werden. Empfohlen wird eine Montage in der Zimmermitte mit einem Mindestabstand von 50 Zentimetern zu Wänden.

    Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks

  • Indirekte Treppenbeleuchtung per LEDs

    Eine indirekte Ausleuchtung von Treppen mit Fliesen- und Natursteinbelag bietet jetzt der Hersteller Dural GmbH & Co. KG. Die "Florentostep LED" Profile sind dabei unter dem leicht vorstehenden Auflagebereich angebracht, sodass das Licht ausschließlich nach unten abgegeben werden kann. Das Ein- und Ausschalten sowie das Dimmen kann per Schalter, Bewegungsmelder, Fernbedienung oder auch per Smartphone beziehungsweise Tablet erfolgen.

    Dural GmbH & Co. KG

  • Ausgezeichnet: Ino von Laufen erhält Designpreis Rheinland-Pfalz

    Mit dem Designpreis Rheinland-Pfalz ehrt das Land, vertreten durch das Ministerium für Wirtschaft, Klimaschutz, Energie und Landesplanung, herausragend gestaltete Serienprodukte der Industrie und des Handwerks. Diesjähriger Designpreis-Gewinner in der Kategorie Produkt ist der Waschtisch "Ino" des Schweizer Badspezialisten Laufen, der sein deutsches Hauptquartier im rheinland-pfälzischen Staudt aufgeschlagen hat. Die Expertenjury des Designpreises Rheinland-Pfalz traf ihre Entscheidung zugunsten von Ino aufgrund der innovativen Konstruktion und Form sowie des verwendeten Materials, die neuartige Saphir Keramik von Laufen.

    Unternehmen heute

  • Schornsteinfeger: Kosten komplett von Steuer absetzbar

    Gute Nachrichten für Hauseigentümer: Die Kosten für den Schornsteinfeger können jetzt wieder komplett als Handwerkerleistung von der Steuer abgesetzt werden. Das haben die Obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder beschlossen. Bisher wurde die Rechnung nicht komplett akzeptiert. Anfang 2014 hat das Bundesfinanzministerium entschieden: Kehrarbeiten sowie Reparatur- und Wartungsarbeiten können von der Steuer abgesetzt werden, Feuerstättenschau, Mess- und Überprüfungsarbeiten dagegen nicht. Nun aber wiederruft das Ministerium die Entscheidung. Künftig ist die Leistung des Schornsteinfegers wieder in vollem Umfang absetzbar.

    Finanz Nachrichten

    (Bildmaterial: © Town&Country (Lifestyle 120)
27.11.2015 | HausXXL