Grunderwerbsteuer sparen

Auf jeden zukünftigen Hausbesitzer kommt beim Grundstückskauf auch die Grunderwerbssteuer zu, dessen Höhe vom Kaufpreis und jeweiligem Bundesland abhängt. Dennoch kann man mit ein paar einfachen Hinweisen bei der Grunderwerbssteuer sparen.

 

Separate Verträge für Grundstückskauf und Hausbau

Kauft man ein bebautes Grundstück wird der Komplettpreis aus Grundstück und Gebäude besteuert. Demnach wird für ein bebebautes Grundstück eine höhere Grunderwerbsteuer fällig als bei einem unbebauten Baugrund (Grunderwerbsteuerrechner). Aber auch ein bereits in Auftrag gegebenes Haus wird vom Finanzamt in die Grunderwerbsteuer mit einbezogen, weshalb ein sogenanntes "einheitliches Vertragswerk" über Grundstückskauf und Hausbau vermieden werden sollte. Es ist in den meisten Fällen günstiger erst ein Grundstück zu kaufen und dann einen separaten, zeitlich versetzen Hausbau-Vertrag abzuschließen. So wird auch wirklich nur der Grundstücksanteil berechnet.

Bespielrechnung: Grunderwerbsteuer in Bayern

Kaufpreis des Grundstücks 50.000 €
Kaufpreis des Hauses 250.000 €
Steuersatz 3,5 %
Grunderwerbsteuer
- bei einheitlichem Vertragswerk 10.500 €
- bei getrenntem Vertragswerk 1.750 €
Ersparnis 8.750 €

Bespielrechnung: Grunderwerbsteuer in Schleswig-Holstein

Kaufpreis des Grundstücks 50.000 €
Kaufpreis des Hauses 250.000 €
Steuersatz 6,5 %
Grunderwerbsteuer
- bei einheitlichem Vertragswerk 19.500 €
- bei getrenntem Vertragswerk 3.250 €
Ersparnis 16.250 €

Bei bebautem Grundstück bewegliche Zusätze herausrechnen

Beim Kauf eines bebauten Grundstücks, kann man im Nachhinein noch gewisse mobile Einbauten vom Kaufpreis abziehen, um die Höhe der Grunderwerbsteuer zu senken. Denn als Immobilie zählt nur, was mit Grund und Boden verbunden ist. Bestimmte Teile der Ausstattung und Anbauten, die sogenannten beweglichen Zusätze, müssen nicht mitberechnet werden. Als bewegliche Zusätze gelten z.B. Kamine, Markisen oder auch ein Carport.

Typische Beispiele für bewegliche Extras

  • Einbauküche
  • Kamin
  • Sauna
  • Markise
  • Gartenhäuschen
  • Carport

Das Finanzamt fragt nicht selten nach den Belegen für die mobilen Extras. Dafür eigenen sich am besten die Originalrechnungen. Tipp: Am besten fragt man den Verkäufen bereits beim Grundstückskauf nach diesen Belegen. Außerdem sollte man sich vorher mit seiner finanzierenden Bank absprechen, um die Beleihungsgrenze nicht zu überschreiten und damit höhere Zinsen bezahlen zu müssen.

(Bildmaterial: © Fotowerk - fotolia.com) 04.04.2014 | HausXXL