01.08.2014 Am 1. August 2014 tritt im Bundesland Hessen die Erhöhung der Grunderwerbsteuer von fünf auf sechs Prozent in Kraft. Damit wurde der Steuersatz innerhalb von eineinhalb Jahren bereits zum zweiten Mal gehoben. Ende 2012 hatte der Steuersatz noch 3,5 Prozent betragen.
Erhöhte Grunderwerbsteuer betrifft insbesondere Immobilienbranche
Der Unterschied von 2,5 Prozentpunkten im Vergleich zum Jahr 2012 macht sich allem voran beim Immobilienkauf bemerkbar. Für Käufer bedeutet die Erhöhung der Grunderwerbsteuer einen über 70 Prozent höheren Steuerbetrag, den sie an das Finanzamt abtreten müssen. Bei einem Kaufpreis von 200.000 Euro sind demnach ab August 12.000 Euro Steuer zu zahlen. 2012 waren es nur 7.000 Euro.
Tipp: Hier können Sie sich die aktuelle Grunderwerbsteuer berechnen lassen.
Anhebung der Grunderwerbsteuer erschwert Hauskauf
Die hohe Grunderwerbsteuer trifft insbesondere die Bürger, die sich an der Schwelle befinden, überhaupt Wohneigentum erwerben zu können. Auch Handwerker, die nur in geringem Maße in ihren Betrieb investieren können, zählen zu den Verlierern der Erhöhung. Der Bund der Steuerzahler warnt vor den Folgen der immer stärkeren Immobilienbesteuerung: „Die Anhebung der Grunderwerbsteuer erschwert jungen Familien den Hauskauf und schreckt Investoren ab“, sagte Verbandspräsident Reiner Holznagel.
Bundesweit erhebliche Unterschiede bei der Grunderwerbsteuer
Bereits zum Januar dieses Jahres hatten die Bundesländer Berlin, Bremen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein die Grunderwerbsteuer erhöht. Nach Hessen hat auch das Saarland eine Steuerhöhung von 5,5 auf 6,5 Prozent beschlossen. Die Steuersätze, die die Bundesländer ansetzen, unterscheiden sich teilweise erheblich. Während beispielsweise Bayern und Sachsen 3,5 Prozent nehmen, verlangt Schleswig-Holstein ganze sechs Prozent Grunderwerbsteuer.
(Bildmaterial: © Thorben Wengert / PIXELIO)