15.07.2014 Ab August 2014 treten verschiedene Änderungen für Neuanlagen zur Solarstromerzeugung in Kraft. Festgelegt sind die Regelungen im überarbeiteten Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), welches den Bundesrat am 11. Juli 2014 passiert hat. Eigenheimbesitzer sind von den Änderungen jedoch größtenteils nicht betroffen.
Solarstrom-Anlagen bis zehn Kilowatt müssen nichts abgeben
Wer Solarstrom aus einer neuen Solarstromanlage auch selbst verbrauchen möchte, muss künftig 40 Prozent der EEG-Umlage entrichten. Solarstrom-Anlagen mit einer Leistung von maximal zehn Kilowatt bleiben jedoch von den Abgaben befreit. Damit ist Solarstrom vom Dach eines Einfamilienhauses (Einfamilienhaus bauen), der vor Ort verbraucht wird, größtenteils auch unter dem EEG 2014 von der Ökostrom-Umlage ausgenommen. Ursprünglich hatte die Bundesregierung angedacht, alle solaren Selbstversorger mit mindestens 70 Prozent der derzeitigen Ökostrom-Umlage in Höhe von 6,24 Prozent je kWh zu belasten.
Befreiung ermöglicht klimafreundliches Heizen
„Es ist widersinnig, die Verbraucher zu bestrafen, die durch eigene Investitionen Klimaschutz und Energiewende voranbringen“, äußert sich Karl-Heinz Stawiarski, Geschäftsführer des Bundesverband Wärmepumpe (BWP). Die Aufrechterhaltung der Bagatellgrenze ermöglicht es Eigenheimbesitzern, ihre Wärmepumpe zu großen Teilen mit Strom aus der eigenen Photovoltaikanlage zu versorgen. So wird günstiges und klimafreundliches Heizen, Kühlen und Erwärmen von Trinkwasser ermöglicht.
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