17.10.2014 Viele Hypothekenverträge, die zwischen 2002 und 2010 abgeschlossen wurden sind vorzeitig kündbar, selbst heute noch. Grund dafür sind problematische Widerrufsbelehrungen zum Vertragsschluss. Zu diesem Ergebnis kam ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom März 2009.

Wer derzeit einen Kredit für ein Eigenheim aufnehmen möchte, freut sich über die niedrigen Zinssätze. Aktuell liegen diese nämlich bei unter 2 %. Viele andere Kreditnehmer ärgern sich jedoch über diesen Umstand, da sie vor Jahren einen Vertrag zu deutlich höheren Zinsen abschlossen.

Allerdings besteht Grund zur Hoffnung: denn nach Meinung der Richter haben viele Banken bei dem Abschluss von Baufinanzierungen einen Fehler gemacht. Dadurch lässt sich mitunter eine Menge Geld sparen, welches wiederum in den eigenen Hausbau investiert werden kann. 

Der Hintergrund zum Widerrufsrecht

Beanstandet wurden vom Bundesgerichtshof Widerrufsbelehrungen, die von Kreditinstituten für Finanzierungsverträge im Zeitraum 2002 bis 2010 Anwendung fanden. Der Hintergrund ist der, dass jeder Darlehensnehmer nach Vertragsschluss 14 Tage Zeit hat, um die geschlossene Vereinbarung zu widerrufen.

Ist die Belehrung nun fehlerhaft, beginnt die Frist nicht zu laufen, sodass der Vertrag auch noch Jahre später gekündigt werden kann. Dem Kunden muss allerdings klar sein, dass er das Darlehen in voller Höhe zurückzahlen muss, im Gegenzug allerdings alle getätigten Zinsen und Raten vom Kreditinstitut erstattet bekommt.

Trotz eindeutigem Recht oft harter Kampf mit Banken

Verbraucherschützer stellten fest, dass bei der Überprüfung zahlreicher Darlehensverträge ca. 2/3 davon fehlerhafte Widerrufsbelehrungen enthielten.

Obwohl die Sachlage meist eindeutig ist, kann es zu einer harten und langen Auseinandersetzung mit den Kreditinstituten kommen, wie das Magazin plusminus zu berichten weiß. Denn wenn man den alten Vertrag kündigen und einen neuen mit viel geringeren Zinsen abschließen will, lassen sich die Banken nur ungern darauf ein.

Zwar kann man sich früher oder später aus dem Vertrag lossagen, mit Berufung auf das Widerrufsrecht. Jedoch findet man häufig kein neues Kreditinstitut, das bereit wäre die Restschuld zu übernehmen. Verbraucherschützer vermuten hinter der harten Haltung der Banken klare Absprachen. Denn durch das Widerrufsrecht drohen ihnen Milliardenverluste. Mittlerweile wurde darum das Bundeskartellamt eingeschaltet.

Die Merkmale fehlerbehafteter Belehrungen

Ein Urteil vom BGH vom 10. März 2009 ist die Grundlage für den Vertragswiderruf. Unter anderem wurde darin klargestellt, wann eine Widerrufsbelehrung fehlerhaft sein kann. Folgende Merkmale können demnach den Widerruf ermöglichen:

  • Eine komplett fehlende Widerrufsbelehrung
  • Die Bank informiert nur über Pflichten, nicht jedoch über die Rechte eines Darlehensnehmers im Falle eines Widerrufs
  • Der Vertrag beinhaltet folgenden Ausdruck: „Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Belehrung“
  • Der Vertrag hebt die Widerrufsbelehrung optisch nicht hervor
  • Bei der Belehrung zur Dauer der Widerrufsfrist wurde seitens der Bank eine Fußnote eingefügt. In dieser wird die Dauer konkretisiert oder vom Darlehensnehmer verlangt die Frist „im Einzelfall zu prüfen“

Wer sollte den Vertrag prüfen?

Laut dem ARD-Magazin plusminus alle diejenigen, die zwischen 2002 bis 2010 einen Darlehensvertrag mit hohen Zinsen abgeschlossen haben. Am besten sollte die Prüfung durch einen spezialisierten Juristen (Anwalt) (z.B. Ausrichtung auf Bankrecht) erfolgen. Die Verbraucherzentralen Hamburg und Bremen prüfen gegen eine Gebühr von 70 Euro ebenfalls die Darlehensverträge.

Was tun, wenn der Widerruf möglich ist?

Unbedingt sollte man sich um eine neue Finanzierung der Restschuld kümmern, bevor man den Vertrag auflöst. Alternativ lässt sich auch oftmals mit der Bank verhandeln, insbesondere dann, wenn es sich um kleinere Kreditinstitute handelt.

Zu guter Letzt sollte man geduldig sein. Denn obwohl man sich als Darlehensnehmer im Recht befindet, sind oft langwierige Gerichtsverfahren nötig, um seine Ansprüche letztlich durchzusetzen.

(Bildmaterial: © Syda Productions - fotolia.com) 17.10.2014 | HausXXL