Bei Hausbau stellt sich für viele die Frage, wo wird das oder die Autos stehen? Ist genügend Platz auf dem Grundstück vorhanden bietet ein Stellplatz den Vorteil, dass die leidige Parkplatzsuche kein Thema mehr ist. Wie für jedes andere Bauobjekt (ob Garage oder Massivhaus) gibt es auch für den Bau eines Carports Vorschriften, die es zu beachten gilt.

Grundsätzlich regelt die Landesbauverordnung (LBO) ob ein Bauantragsverfahren überhaupt notwendig ist. Wie dies in den einzelnen Ländern aussieht, liest man hier.

Ist für einen Carport eine extra Baugenehmigung nötig?

Ein Carport hat den Vorteil, dass er das Auto vor Wind und Wetter schützt. Im Sommer spendet er Schatten und bei Schnee und Regen bleibt das Auto und man selbst beim Aussteigen trocken. Steht der Carport richtig ist auch das morgendliche Eiskratzen im Winter nicht nötig.

Die LBO ist von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Die folgende Auflistung zeigt für alle Bundesländer, ob oder ab wann eine Baugenehmigung erforderlich ist.

Ausführliche Baugenehmigung erforderlichBaugenehmigung nicht erforderlichBestimmte Auflagen für den Bau ohne Genehmigung
Bayern Mecklenburg-Vorpommern Baden-Württemberg (bis 40 Kubikmeter genehmigungsfrei)
Bremen Sachsen Berlin bis 30 (Quadratmeter Grundfläche genehmigungsfrei)
Hamburg Sachsen-Anhalt Brandenburg bis 50 (Quadratmeter Grundfläche genehmigungsfrei)
Niedersachsen Schleswig-Holstein Hessen bis 40 (Kubikmeter genehmigungsfrei)
Saarland Thüringen Rheinland-Pfalz Bis 50 (Quadratmeter Grundfläche genehmigungsfrei)
Nordrhein-Westfalen    
Generell muss man sich aber auch in den Bundesländern, in denen keine Baugenehmigungspflicht herrscht, an die öffentlich-rechtlichen Bestimmungen halten. Diese Bestimmungen schreiben zum Beispiel einen Mindestabstand zum Nachbargrundstück und eine maximal Höhe und Gesamtfläche jedes Bauwerks vor.

Die Baugenehmigung für den Carport sollte für so ein Modell kein Problem sein

Was gehört in den Bauantrag, damit die Carport Baugenehmigung klappt?

Natürlich regelt jede Landesbehörde einzeln was der Bauantrag enthalten muss, damit eine Baugenehmigung erteilt werden kann. Generell müssen aber die im Folgenden aufgeführten Punkte immer enthalten sein.

  • Beschreibung des zu bauenden Objekts
  • Bauzeichnung im Maßstab 1:100 (Grundriss und Schnittansicht)
  • Statik (bei Bausätzen vom Hersteller anfordern)
  • Lageplan (nicht kleiner als 1:500 und nicht älter als zwei Jahre, auf Grundlage der Flurkarte)
  • Flurkarte (ebenfalls aktuell)
  • Das Antragsformular für das Bauamt

Am besten ist es, sich vorher mit dem zuständigen Bauamt abzusprechen, damit man den Bauantrag vollständig abgeben kann. Den Flur- und Lageplan bekommt man beim örtlichen Katasteramt. Der Lageplan sollte zum Beispiel Grenzen und die Größe des Grundstücks, vorhandene bauliche Anlagen, Vegetation, Baulastflächen und Entwässerungsanlagen enthalten. Die Bauzeichnung muss im korrekten Maßstab alle Abmessungen erkennbar machen und auch Öffnungen und Anbauten im Schnitt müssen gekennzeichnet sein.

(Bildmaterial: © HELMA Eigenheimbau AG (Zürich), © RenschHaus (Innovation 140)) 25.08.2014 | HausXXL