Zum 10.Juni fand die erste Lesung zum Gesetzesentwurf des Bauvertragsrechts und zur Mängelhaftung statt. Anschließend gab es eine Aussprache mit Bundesjustizminister Heiko Maas. Zwei weitere Sitzungen werden in den nächsten Wochen folgen, um den Entwurf schwarz auf weiß zu haben und um Änderungen in Kraft treten zu lassen.
Warum das derzeitige Bauvertragsrecht nicht ausreicht
Die Bundesregierung fordert, dass neue Regelungen für den Bauvertrag in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) eingehen und dass das Kaufrecht verbessert wird für den Fall, dass Handwerker mangelhaftes Material zurücknehmen müssen. Eine erste Lesung mit der Bekanntgabe der Forderungen fand bereits am 10. Juni statt. In der zweiten Lesung erfolgt die Beratung der Abgeordneten inklusive der Einräumung zu Änderungsanträgen. In der dritten Lesung erfolgt die Abstimmung über das Inkrafttreten des Gesetzes.
Im geltenden Recht gibt es bisher nur wenige Regelungen, die den Bauherren als Verbraucher schützen. Ein Hausbau ist oft mit Risiken verbunden: die verzögerte Fertigstellung, unerwartete Mehrkosten oder gar finanzielle Engpässe, die existenzbedrohlich sind. Am Werkvertragsrecht für Hausbauer müsse noch viel gearbeitet werden, so Maas. Wichtige Fragen innerhalb des Gesetzes sind bislang nicht ausreichend geregelt. Das Bauvertragsrecht ist inzwischen wenig transparent, da vorhandene Lücken lediglich mit der Rechtsprechung gefüllt wurden.
Vier große Neuerungen sollen Hausherren schützen
Ziel ist es, den Verbraucherschutz in das Werkvertragsrecht des BGB aufzunehmen. Mehr Rechtssicherheit soll außerdem aus der Gesetzesänderung hervorgehen. Für Bauherren kommen hier sehr interessante Neuerungen zum Vorschein, die bislang immer viele Kontroversen aufbrachten. Diese Neuerungen werden besprochen:
- 14-tägiges Widerrufsrecht auch für den Hausbau
- Verbindliche Festlegung auf eine konkrete Bauzeit
- Unterlagen für das Bauvorhaben müssen erstellt und ausgehändigt werden
- Faire Regelungen, falls Änderungen beim Hausbau auftreten
Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung
Der zweite Teil der Gesetzesänderung soll Mängelregelungen betreffen. Diese betreffen hauptsächlich Handwerker. Welche Rechte eingeräumt werden können, wenn Materialfehler vorliegen, war bislang ungeklärt und zumeist wurde zu Ungunsten der Handwerker entschieden. Der Bundestag sieht mit dem neuen Gesetzesentwurf vor, kleinere Betriebe in Schutz zu nehmen.
Interessant für Bauherren ist an diesem Punkt, dass die Mängel dann zwar den Handwerkern gemeldet werden, diese aber die Materialschäden und damit entstehenden Kosten für Ein- und Umbau an den Hersteller weiterleiten können.
(Bildmaterial: © Horst64 - Pixabay.com, © Bundesministerium der Justiz)