Sie planen den Hausbau, treffen sich mit der Baufirma und merken wenige Tage nach der letzten Unterschrift, dass Sie eigentlich etwas anderes wollten? Sie fürchten sich vor den unkalkulierbaren Kosten? Dem wird nun Abhilfe verschafft.

In der Nacht von Donnerstag auf Freitag verabschiedete der Bundestag eine Reform zum bisher gültigen Baurecht, durch die frisch gebackene Bauherren mehr Planungssicherheit und Stabilität erhalten sollen.  Insgesamt handelt es sich um fünf neue Punkte im Baurecht.

  1. Hausanbieter sind ab jetzt dazu verpflichtet, ein verbindliches Datum zu nennen, an dem der Bau beendet sein wird.
  2. Im Vertrag muss eine detaillierte Auflistung von einzelnen Leistungen und Materialien enthalten sein.  
  3. Zur Absicherung muss dem Auftraggeber eine detaillierte Baubeschreibung zugesendet werden. Dies dient dem Verbraucherschutz.
  4. Der Auftraggeber hat das Recht, bis zu 14 Tage nach Vertragsabschluss vom Vertrag zurückzutreten, falls sich die Pläne geändert haben.
  5. Falls eine Baufirma bei einem Kunden fehlerhaftes Material eingebaut hat, kann diese vom Verkäufer dieser Ware Ersatz für das Material verlangen und sich zusätzlich dazu die Aus- und Einbaukosten der Korrektur erstatten lassen.

(Bildmaterial © jarmoluk - pixabay.com)

14.03.2017 |