Die Planung der Außenanlagen gehört zu den wichtigsten Aufgaben beim Bau eines Einfamilienhauses. Denn zum Bauantrag gehört ein Lageplan, der Angaben zur Gestaltung des Grundstücks enthält. Daher sollten Außenanlagen möglichst frühzeitig geplant werden.
Lageplan bildet die Grundlage beim Gestalten der Außenanlagen
Nach dem Kauf eines geeigneten Grundstücks sollte der Lageplan für das Bauvorhaben erstellt werden. Er bildet die planerische Grundlage für die spätere Gestaltung der Außenanlagen. Darüber hinaus muss dem Bauamt im Bauantrag dargelegt werden, wie das Grundstück gestaltet werden soll. Je nach Bauordnung der Bundesländer kann es dabei zu Abweichungen kommen. Somit können beim Hausbau in Berlin andere Bauvorschriften vorliegen als beim Hausbau in München.
Bei der Erstellung des Lageplans wird zum Beispiel fest geschrieben, wo und mit welcher Grundfläche das Haus auf dem Grundstück platziert wird, welchen Platz die Garage einnimmt und wie Wege und Zufahrten verlaufen. Dabei gehören zur Planung der Außenanlagen:
- Grundstückszufahrten
- Wege und Pfade auf dem Grundstück
- Platzierung von Garage und Carport
- Terrasse
- Umzäunung des Grundstücks
Außenanlagen beim Haus bedeutet Zufahrten erschließen
In der Regel verfügen neu erschlossene Baugrundstücke bereits über eine Zufahrt. Mitunter kann es jedoch vorkommen, dass bestehende Bordsteine vorher abgesenkt werden müssen. Jedoch obliegt die Entscheidung der jeweiligen Baubehörde und bedarf somit einer Baugenehmigung seitens der Bauherren. Ohne Erlaubnis dürfen Bordsteine nicht abgesenkt werden.
Achten Sie bei der der Planung der Zufahrt darauf, dass diese über ein leichtes Gefälle verfügt. Das erleichtert den Abfluss von Tauwasser im Winter. Darüber hinaus sollte auf eine ausreichende Breite geachtet werden, sodass auch größere Fahrzeuge leicht auf das Grundstück gefahren werden können.
Auswahl von Zaun und Sichtschutz bei den Außenanlagen planen
Auch die Einfriedung des Grundstücks gehört zur Planung der Außenlagen. In Deutschland gibt es keine einheitliche Regelung darüber, wann ein Grundstück eingezäunt werden muss. In einigen Bundesländern muss ein Grundstück sogar erst dann eingezäunt werden, wenn der Nachbar ein Einfriedungsverlangen erklärt.
Wiederum gibt es Regelungen wie in Mecklenburg-Vorpommern oder Hamburg, wonach selbst nach einem Einfriedungsverlangen keine Einfriedungspflicht vorliegt. Genaue Auskunft darüber, wann und wie das Grundstück eingezäunt werden muss, geben die örtlichen Bauämter.
Ausrichtung von Garage und Carport beachten
Bei jeder Planung von Außenanlagen sind Carport und Garage mit zu berücksichtigen. Dabei ist es wichtig, sowohl Garage als auch Carport immer zur Straße hin auszurichten. Sie sollten darüber hinaus über eine eigene Zufahrt verfügen. Garagentore, die nach außen hin öffnen, dürfen Fußgänger und Radfahrer auf davor liegenden Gehwegen nicht gefährden. Achten Sie daher immer auf ausreichende Abstände.
Tipp: Planen Sie die Garage gleich neben dem Hauswirtschaftsraum. Das verkürzt ihnen dem Weg, wenn Sie Einkäufe ins Haus tragen.
Wegführung bei der Planung von Außenanlagen berücksichtigen
Besonders bei großen Grundstücken ist es ratsam, die Wegführung auf dem Grundstück vor Baubeginn zu planen. Feste Wege haben den Vorteil, dass sie leichter zu reinigen sind und im Winter besser von Eis und Schnee befreit werden können als ein Naturweg.
Darüber hinaus sollten die Wege und Pfade gut ausgeleuchtet werden, um Stürze zu vermeiden. Wer viele Wege einplant, sollte darauf achten, sie möglichst effizient zu gestalten. Denn letztlich verkleinern Wege die nutzbare Fläche des Grundstücks für Gartenflächen.
Was kosten die Außenanlagen beim Hausbau?
Eine pauschale Aufstellung der Kosten für die einzelnen Außenanlagen ist sehr schwierig. Denn die Kosten hängen von einer Vielzahl unterschiedlicher Faktoren ab. Dazu gehören die Materialkosten, Kosten für Handwerker und Planer, die Größe des Grundstückes sowie die Länge der Wege und Einfahrten. Aus diesem Grund ist die unten stehende Tabelle als grobe Orientierung zu verstehen.
Außenanlage |
Kosten |
Terrasse mit Sonnenschutz | 800 bis 5.000 Euro |
Garage | 5.000 bis 20.000 Euro |
Carport | 500 bis 8.000 Euro |
Zaun je laufender Meter | 30 bis 200 Euro |
Zufahrt je Quadratmeter | 6 bis 30 Euro |
Gartenteich | 4.000 bis 8.000 Euro |
Hinzu kommen Kosten für Hecken- und Gartenpflanzen sowie für die Beleuchtungsanlage der Wege. Auf Grund der Investitionshöhe die für den Außenbereich eines Hauses aufläuft, sollte die Planung der Außenanlagen akribisch durchgeführt werden. So kann anschließend auch die Baufinanzierung entsprechend angepasst werden.
(Bildmaterial v.o.n.u.: © GrundrissProfi, © RENSCH-HAUS GmbH)