03.09.2014 Die Prognose AG hat die Ergebnisse des KfW-Programms „Altersgerecht Umbauen“ ausgewertet. Demnach könnte die Versorgung Pflegebedürftiger in altersgerechten Wohnungen öffentliche und private Haushalte wesentlich entlasten. Die Prognose AG schätzt das Einsparpotential auf 5,2 Milliarden Euro.
Von diesem Betrag entfallen 3 Milliarden Euro auf staatliche Träger, die privaten Haushalte werden um 2,2 Milliarden Euro entlastet. Entsprechende Daten veröffentlichte das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung innerhalb der Studie „Potenzialanalyse altersgerechte Wohnungsanalyse“.
Viele Pflegebedürftige könnten Zuhause wohnen bleiben
Die Studie geht von einer flächendeckenden Versorgung mit altersgerechten Wohnung für private und öffentliche Haushalte aus. Danach könnten 15 Prozent der Pflegebedürftigen weiterhin zu Hause wohnen bleiben. Eine stationäre Versorgung könnte hinausgezögert oder ganz verhindert werden.
Einsparpotential steigt bis 2030 weiter
Aus zwei Gründen wird das Einsparpotential weiter steigen. Einerseits wird die Zahl der Pflegebedürftigen demografisch bedingt steigen, andererseits kann man auch von einem Anstieg der Pflegekosten ausgehen. Eine breite Versorgung mit altersgerechten Wohnhäusern (Barrierefreie Häuser oder Bungalows) könnte die Haushalte bis 2030 sogar um 7,5 Milliarden Euro entlasten.
Altersgerechter Umbau besonders für private Eigentümer reizvoll
Besonders reizvoll ist ein altersgerechter Umbau für private Eigentümer, Vermieter und Mieter. Eine ambulante Pflege der Bedürftigen in altersgerechten Wohnungen kostet wesentlich weniger als eine Heimunterbringung. Zudem können Eigentümer und Vermieter von staatlichen Fördermaßnahmen profitieren.
So wird das KfW-Programm „Altersgerecht Umbauen“ neu aufgelegt. Der Haushaltsausschuss des Bundestages hat dafür neue Mittel bewilligt. Zusätzlich wird der Zuschuss für bauliche Maßnahmen von 2.557 auf 4.000 Euro angehoben. Dies geschieht im Rahmen der Pflegeversicherung. Ein entsprechendes Pflegeverstärkungsgesetz soll zum 1.1.2015 in Kraft treten.
(Bildmaterial: © häuser-award.de)